Allgemeine Geschäftsbedigungen Stand Mai 25

DEROBERHAMMER
Titus Oberhammer
Ferdinand Weyrer Strasse 6
A-6020 Innsbruck 

+43 676 847 966 100
www.deroberhammer.com


1. Geltung:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen Titus Oberhammer (DEROBERHAMMER) und dessen Auftraggeber. Mit Unterfertigung der Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragsnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen
Geschäftsverbindungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


2. Auftrag:
Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Der Auftraggeber erklärt hinsichtlich sämtlicher dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen allein und rechtsgültig verfügungsberechtigt zu sein. Titus Oberhammer übernimmt somit hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Daten und Unterlagen, keinerlei Haftung. Titus Oberhammer wird vom Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos gehalten. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet, überlässt oder übermittelt iSd DSG, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig und zweckmäßig ist. Diese Zustimmung beinhaltet auch ausdrücklich die Veröffentlichung der überlassenen Daten im Internet, sofern der Auftrag auch die Erstellung, Bearbeitung oder Wartung von Webauftritten beinhaltet. Soferne der Auftraggeber dem Auftragnehmer personenbezogene Daten Dritter überlässt, wie beispielsweise von Mitarbeitern oder Kunden, erklärt er ausdrücklich, dass die betroffenen Personen dieser Datenweitergabe durch den Auftragnehmer zugestimmt haben und mit der Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des Auftrages einverstanden sind. Der Auftraggeber haftet diesbezüglich dem Auftragnehmer für alle Folgen unrichtiger Angaben und hat ihn schad- und klagslos zu halten.


3. Urheberrecht:
Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (URHG) auf das Auftragsverhältnis gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftragsgebers begründet kein Miturheberrecht. Titus Oberhammer ist zur Anbringung des Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Demnach verbleiben alle Rechte für die durchgeführte Bearbeitung bei Titus Oberhammer. Unabhängig von der hinsichtlich des Auftrages vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten für den Auftraggeber (Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, Nutzungshäufigkeit) behält es sich Titus Oberhammer ausdrücklich vor, die im Zuge des Auftrages erstellten Dienstleistungen zum Zwecke der Präsentation und Teilnahme an Wettbewerben sowie zu Referenzzwecken unentgeltlich und uneingeschränkt zu verwenden. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente ist Titus Oberhammer, nicht der Auftraggeber, anmeldeberechtigter Urheber. Alle Rechte für die erstellten Arbeiten bleiben bei Titus Oberhammer. Die Nutzung der im Auftrag gegebenen Leistungen in Österreich unterliegt keiner Mengenbegrenzung im Hinblick auf den vereinbarten und beauftragten Nutzungszweck. Digitale Daten dürfen ohne Zustimmung von Titus Oberhammer nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verfälscht werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (mit Ausnahme an Produktionsbetriebe wie Druckereien, Buchbindereien etc.) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Titus Oberhammer nicht erlaubt. Die an Produktionsbetriebe übermittelten Daten müssen nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten von diesen Produktionsbetrieben entweder an den Kunden bzw. an Titus Oberhammer retourniert werden. Der für die einzelnen Aufträge geltende Nutzungsumfang wird bei Auftragserteilung grundsätzlich festgelegt. Wurden über den Nutzungszweck und Nutzungsumfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt das oben vereinbarte. Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfange genutzt werden. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht Titus Oberhammer ein Auskunftsanspruch zu. Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages erarbeitete oder gestaltete Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wenn diese von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, bedarf es zusätzlich der Einräumung des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten (z.B. offene Dateien), erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung (ausgenommen sind Bildschirm optimierte Daten wie zB jpgs und PDFs). Die Einräumung all dieser Rechte darf von Titus Oberhammer nicht verwehrt werden, wenn Titus Oberhammer ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienstentgang durch Wegfall zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird. Da der Urheberschutz und die gesetzlich geregelte Dauer der Nutzungsrechte über die Auftragsdauer hinaus gelten, erlöschen Ansprüche, die sich aus Nutzungsvereinbarungen ableiten, erst mit dem Ende der gesetzlichen Schutzdauer und gehen auf die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner über. Für den Fall, dass der Auftraggeber alle Rechte an der Nutzung der Urheberrechte an einer für Ihn entwickelten Webseite erwirbt und er Veränderungen an dieser vornimmt, so steht es Titus Oberhammer frei die Entfernung des „webdesign by Titus Oberhammer(deroberhammer)“ zu verlangen. Betreffend der rechtlich notwendigen Bestandteile auf von Titus Oberhammer erstellten Webseiten, die zur Erfüllung der Bestimmungen der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen notwendig sind, wie notwendige Inhalte (Impressum, Datenschutzerklärung, allgemeine AGB`s etc.), hat sich der Kunde selbst rechtlichen Rat einzuholen und die entsprechenden Inhalte dieser Bestandteile Titus Oberhammer schriftlich mitzuteilen. Für die Richtigkeit dieser Inhalte übernimmt Titus Oberhammer keine Haftung. Die zur Erstellung der Webseite dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Daten dürfen von diesem ausschließlich für diese Webseite verwendet werden, jede anderweitige Verwendung auch von Teilen (wie z.B.: Code, Skripte, Tools, Stylesheets,...) ist untersagt.


4. Laserarbeiten - Gravieren - Schneiden etc.:
Bei Aufträgen, die die Bearbeitung von Materialien mittels Laser oder ähnlichem betreffen werden zunächst Muster angefertigt, die vom Auftraggeber freizugeben sind. Die Fertigung erfolgt aufgrund des freigegebenen Musters, wobei die Erstellung von Mustern kostenpflichtig ist. Materialtests werden pauschal verrechnet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einsatz von Laser, ob durch Gravieren oder Schneiden Veränderungen am zu behandelnden Material auftreten können. Schmauchspuren, Materialverfärbungen, oder andere Veränderungen können auftreten, die sich auch vom Muster – abhängig vom verwendeten bzw. gelieferten Material – unterscheiden können. Diese Veränderungen beinhalten keinen Reklamationsgrund und dafür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


5. Leistung:
Alle Leistungen von Titus Oberhammer erfolgen gegen Entgelt. Von der Leistung umfasst sind die im schriftlichen Auftrag genau festgelegten und definierten Leistungen. Sämtliche darüber hinausgehend gewünschten und allenfalls gesondert in Auftrag gegebenen Leistungen sind gesondert zu honorieren. Sollten für die Honorierung dieser Leistungen keine Vereinbarungen getroffen werden, so gilt ein Stundensatz von Euro 110,00 (exkl. Gesetzlicher Mwst.) für einen Mitarbeiter und ein Stundensatz von Euro 200,- (exkl.gesetzlicher Mwst.) für eine Maschinenstunde (Laser) als vereinbart. Informationen, notwendige Muster und technische Voraussetzungen die für die Auftragserfüllung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unentgeltlich und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen der Leistungserfüllung, welche aufgrund des Nichtvorhandenseins dieser Voraussetzungen entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Titus Oberhammer, sondern beim Auftraggeber. Entscheidungen über vorgelegte Zwischenergebnisse sind prompt zu treffen. Titus Oberhammer ist nicht verpflichtet Teilausführungen eines Gesamtauftrages auszuführen und eine Unterbrechung der Arbeit zu akzeptieren. Dem Zeitpunkt der Mitteilung von Titus Oberhammer an den Auftraggeber, dass die entsprechende vereinbarte Leistung erbracht wurde und zur Übergabe an den Auftraggeber bereitsteht, gilt als Erfüllung der beauftragten Leistung und löst die Fälligkeit des vereinbarten Honorars aus. Betreffend der Auftragserteilung in Bezug auf die Erstellung einer Webseite liegt es, sofern nicht anders vereinbart, in der Verantwortung des Auftraggebers alle für die Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen technischen Voraussetzungen auf einem Hosting Server oder lokalen Geräten des Auftraggebers zu schaffen. Einrichtung, Konfiguration und Wartung von Hard- und Software, die zum Betrieb einer Webseite notwendig sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Titus Oberhammer. Ausgenommen davon sind Leistungen, welche spezifisch im Leistungsumfang des Auftrages angeführt sind. Sollte durch Titus Oberhammer mit dem Auftraggeber die Vermittlung der Leistungen eines Web-Hosting-Anbieters vereinbart werden, so wird diesbezüglich fremde Leistung auf eigene Rechnung vermittelt und Titus Oberhammer übernimmt keine Haftung für die fremdvermittelte Leistung. Der diesbezügliche Vertragspartner ist der jeweilige vermittelte Vertragspartner.


6. Übergabe – Leistungsfrist:
Titus Oberhammer verpflichtet sich, den Übergabetermin des zu schaffenden Werkes gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistungen nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform. Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen und Entscheidungen verschieben im gleichen Maß die Übergabetermine, erhebliche Unterbrechungen entbinden Titus Oberhammer vom vereinbarten Liefertermin.


7. Haftung:
Die Haftung von Titus Oberhammer trifft die Pflicht, den Titus Oberhammer erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Titus Oberhammer haftet nicht für Fehler die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat Titus Oberhammer bis zur Höhe des Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinaus gehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich durch Titus Oberhammer verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich Titus Oberhammer unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt Titus Oberhammer keine Haftung. Ebenso haftet Titus Oberhammer nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindestens angeboten wurde. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Titus Oberhammer unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Nach Erstellung der beauftragten Arbeiten zur Erstellung der Webseite erfolgt eine Freischaltung derselben durch Titus Oberhammer (oder einen von Ihm beauftragen Drittleisters) auf einem vom Auftraggeber spezifizierten Hosting Server eines Drittleisters oder eines Webservers des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem sich die in Auftrag gegebene und bestellte Dienstleistung sohin auf dem vom Auftraggeber spezifizierten Hosting Server eines Drittleisters oder eines Webservers des Auftraggebers befindet und funktionsfähig ist, geht die Verantwortung der Inhalte auf den Auftraggeber über, insbesondere übernimmt Titus Oberhammer keine Verantwortung und Haftung für notwendige, durch den Auftraggeber regelmäßig zu erstellende Datensicherungen. Wird die Wartung der Webseite im Auftrag nicht durch Titus Oberhammer durchgeführt, so wird für Veränderungen der Webseite, bzw. durch die eigene Wartung oder Teilwartung verursachten Mängel keinerlei Gewähr geleistet. Weiters von der Haftung ausgeschlossen sind Veränderungen an den Webdateien, bzw. den diesbezüglichen Computerprogrammen, die durch Viren, oder durch eine Hackerattacke ausgelöst werden. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen, Materials und Ähnlichem des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


8. Honorar und Fälligkeit:
Grundsätzlich gelten die im Auftrag vereinbarten Honorare für die dort angeführten Leistungen. Im Zweifel bzw. für Leistungen, die nicht explizit im Auftrag angeführt sind, gilt ein Mitarbeiterstundensatz von Euro 115,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) und ein Maschinenstundensatz von Euro 200,- (exkl. gesetzlicher Mwst.) als vereinbart. Das Gesamthonorar ist spätestens mit der durch Titus Oberhammer angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 15% Zinsen p.a. als vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist Titus Oberhammer nicht verpflichtet weitere Leistungen bis zur Begleichung dieses aushaftenden Betrages zu erbringen.


9. Auftragsdauer – Erfüllung – Kündigung:
Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Rahmen oder Betreuungsverträge enden mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Titus Oberhammer ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob vernachlässigt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktrittes und Setzen einer 14-tägigen Nachfrist voraus.


10. Erfüllungsort – Gerichtsstand – anwendbares Recht:
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit der Innsbrucker Gerichte vereinbart. Hinsichtlich der gesamten Rechtsbeziehung wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.


11. Allgemeine Bestimmungen:
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.